Wie ich vor etwa Jahr und Tag unter der Überschrift "
Öffentliche Gremiensitzungen - ein demokratisches Muß oder steht's nur im Belieben?" schrieb ...
Da wir in der Vergangenheit auch an der FU schon einige nichtöffentliche Sitzungen von AS[?][?] und Kuratorium hatten - und zwar eben teilweise auch solche, die von vornherein nichtöffentlich waren - ein kleiner Schwenk in andere Bundesländer, aus denen das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren berichtet:
... ist die Frage, ob und wann in einer universitären Gremien-Sitzung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, insbesondere von Anfang an, eine durchaus nicht nur politische Frage sondern eben auch eine rechtliche. Sprich: Es steht nicht einfach so im Belieben der Sitzungsmehrheit oder der Sitzungsleitung:
Entsprechend hat das Verwaltungsgerichts Arnsberg im Rahmen einer Klage gegen die Einführung von Studiengebühren durch die Uni Siegen
ausgeführt, daß der Ausschluß der Öffentlichkeit stets und unbedingt ultima ratio sein muß!
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