Sonntag, 30. März 2008
Passend zu einem Beitrag der LHG: Quo vadis, Bachelor? ein paar weitere aktuelle Stellungnahmen - insbesondere auch mit einem Schwerpunkt Juristenausbildung:
"Pressespiegel Bachelor" vollständig lesen
Montag, 17. März 2008
Das Studienbüro bat uns, auf folgende Veranstaltung in den "Semesterferien" hinzuweisen:
"Vortrag: Interpreting the Ethics of Equity Law" vollständig lesen
Mittwoch, 23. Januar 2008
Im letzten Jahr sind drei Entscheidungen veröffentlicht worden, rund um juristische Prüfungen (erstes und zweites Staatsexamen):
"Drei Urteile zur juristischen Prüfung" vollständig lesen
Dienstag, 22. Januar 2008
Nächste Woche finden die Lehrproben im Berufungsverfahren NF Leenen statt!
Im Rahmen dieses Berufungsverfahrens verzichtet der Fachbereich erstmals auf Vorträge und lässt die Kandidaten zu einem vorgegebenen Thema (alle Besonderes Schuldrecht) eine Kurzvorlesung halten, in die wir Studierenden eingebunden werden und auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Außerdem gibt es zu jeder Kurzvorlesung einen kleinen Evaluierungsbögen, alle (!) Studierenden können somit die Kandidaten bewerten und der Kommission signalisieren, wer in deren Augen wirklich gut und wer wirklich schlecht war. Die Kommission wird die Evaluierungen in ihre Entscheidung mit einbeziehen! Damit habt Ihr die Möglichkeit mitzuentscheiden, wer zukünftig die Professur am Fachbereich wahrnehmen wird.
Also wenn das kein Grund ist, nächste Woche zu erscheinen ...
"Lehrproben im Berufungsverfahren Nachfolge Leenen" vollständig lesen
Samstag, 10. November 2007
Nein, ich rede nicht von Durchfallquoten oder ähnlichem, sondern von den Folgen schon andernorts genannter Schummelleien und Unregelmäßigkeiten in der aktuellen Examenskampagne für Referendare:
101 von 292 Kandidaten des 2. juristischen Staatsexamens in Berlin und Brandenburg müssen die Wahlpflichtfachklausur im öffentlichen Recht wiederholen.
[via Lichenrader Notizen]
"1/3 Wiederholer im 2. Staatsexamen!" vollständig lesen
Mittwoch, 10. Oktober 2007
Liebe Leser,
aufgrund eines bedauerlichen Fehlers beim Druck des aktuellen DEFO-Infos erscheint das Euch aktuelle Heft leider nicht ganz in der Form bzw. mit dem Inhalt, wie es von uns gewollt war – die letzten Korrekturen und Änderungen haben es in der Druckerei nicht ins endgültig gedruckte Heft geschafft:
Neben diversen kleinen Rechtschreibfehlern, die Euch hoffentlich nicht allzu sehr stören, ist leider insbesondere auf Seite 66 ein Artikel „Im Examen durchgefallen – Wie mache ich es besser?“ abgedruckt. Diese Veranstaltung findet jedoch dieses Semester nicht statt!
"DEFO-Info 56: Fehlerteufel" vollständig lesen
Montag, 8. Oktober 2007
Für das Wintersemester 2008 ergeben sich für das Jurastudium an der FU einige grundlegende Änderungen, über die bei den meisten Studierenden noch immer Unklarheit herrscht. Nachfolgend soll daher das wesentliche der neuen Studien- und Prüfungsordnung vorgestellt werden.
Grundstudium
Im Grundstudium, welches Ihr in den ersten drei Semestern absolviert, hat sich nicht allzu viel geändert. Es müssen zum erfolgreichen Bestehen der Zwischenprüfung (Nachweis des bestandenen Grundstudiums) auch weiterhin studienbegleitend 7 Abschlussklausuren und eine propädeutische Hausarbeit bestanden werden. Davon müssen zwei Klausuren aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Strafrecht und zwei aus dem Öffentlichen Recht sein. Die 7. Klausur muss in einem Grundlagenfach bestanden werden.
"DEFO-Info 56: Das Jura-Studium ab dem 1.10.2007" vollständig lesen
Genaue Berufsbezeichnung
Der Richter im Eingangsamt der ordentlichen Gerichtsbarkeit führt bis zur Lebenszeiternennung zunächst vier Jahre lang die Amtsbezeichnung „Richter/in“, sodann die Amtsbezeichnung „Richter/in am Amtsgericht“ oder „Richter/in am Landgericht“.
Notwendige Qualifikation
Zur Bewerbung formal notwendig sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein „sauberes“ Führungszeugnis und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz. Entscheidend sind aber die „weichen“ Kriterien, mithin im Regelfall mindestens zwei Examina mit „vollbefriedigend“, mindestens eines davon „zweistellig“. Die konkrete Notengrenze schwankt mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen und kann daher kurzfristig auch unter die hier skizzierte Grenze sinken.
"DEFO-Info 56: Berufsbild Richter" vollständig lesen
Genaue Berufsbezeichnung
Die Bezeichnung lautet „Notar“. In Deutschland gibt es mehrere Notariatsformen. In den meisten Bundesländern (darunter auch Brandenburg) werden die Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt. In den anderen Bundesländern (darunter auch Berlin) werden ausschließlich Rechtsanwälte als Notare zu gleichzeitiger Ausübung des Notaramtes neben dem Beruf als Rechtsanwalt bestellt. In diesem Fall spricht das Gesetz (die Bundesnotarordnung, BNotO) von „Anwaltsnotaren“. Alle Notare haben aber dieselben Befugnisse. Die Anwaltsnotare unterscheiden sich von den hauptamtlichen Notaren nur dadurch, daß sie neben dem Notaramt auch den Beruf des Rechtsanwaltes ausüben. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es, je nach Region, sowohl hauptamtliche Notare als auch Anwaltsnotare. In Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus noch das Beamtennotariat und das Bezirksnotariat. Dieses Nebeneinander der verschiedenen Notariatsformen ist historisch bedingt.
"DEFO-Info 56: Berufsbild Notar" vollständig lesen
Schon in den ersten Semestern des Studiums hört man von hier und dort etwas von einem „ ERASMUS-Programm“. Was ist das? Nach genauerem Nachfragen erzählten eingeweihte Kommilitonen, das Programm sei ein Förderprogramm der EU für Studenten und Dozenten, die einen Auslandsaufenthalt planen.
Wie es nun einmal im Leben so ist, veränderte sich privat bei mir manches und man kam wieder auf den alten Gedanken eines Auslandsaufenthaltes zurück. Es war schon das 5. Semester angebrochen, alle großen Übungen waren bestanden und ich musste mir nur darüber in klaren sein, ob ich es wirklich wollte. Schließlich dachte ich: Wenn nicht jetzt, wann dann?
"DEFO-Info 56: Erasmus? Was ist das? Ein Erfahrungsbericht!" vollständig lesen
Berufungsverfahren
Bei den Berufungsverfahren geht es mal wieder langsam, aber doch stetig voran.
Es ist leider nicht dazu gekommen die Nachfolge Ebel zu besetzen. Unser Wunschkandidat hat, nach zähen Verhandlungen mit dem Präsidium, einen Ruf an eine andere Universität angenommen. Die Stelle wird in kürze neu ausgeschrieben werden, auch wenn die genaue Formulierung des Ausschreibungstextes wieder Anlass zu Diskussionen gab. Zumal Prof. Leenen unseren Fachbereich auch schon verlassen hat, bleiben zwei Zivilrechtslehrstühle unbesetzt. Aber keine Sorge, die Nachfolge Leenen wird auch bald ausgeschrieben. Außerdem haben wir für dieses Semester zwei nette Lehrstuhlvertreter akquirieren können.
"DEFO-Info 56: Fachbereichsrat Jura" vollständig lesen
Das Demokratische Forum hat es mir freundlicherweise ermöglicht, an dieser Stelle einige Bemerkungen zur Lage des Fachbereichs zu machen. Diese Gelegenheit greife ich gerne auf.
Der Fachbereich befindet sich in verschiedener Hinsicht in einer Phase des Übergangs, ausweislich jüngster Rankings mit positiver Tendenz.
"DEFO-Info 56: Bemerkungen des Dekans" vollständig lesen
Liebe Studentinnen und Studenten!
Wir freuen uns, Ihnen das Studien- und Prüfungsbüro am Fachbereich Rechtswissenschaft vorstellen zu können.
Das Studien- und Prüfungsbüro ist in erster Linie eine Serviceeinrichtung für die Studentinnen und Studenten des Fachbereichs in allen ausbildungsrelevanten Studienangelegenheiten. Wir betreuen aber auch die Nebenfachstudierenden im Rahmen von Magister- und Diplomstudiengängen der FU Berlin, die ‚outgoing’ und ‚incoming students’ des ERASMUS-Programms und weiterer Austauschprogramme sowie die Teilnehmer/innen am LL.M.-Studienprogramm.
"DEFO-Info 56: Studien- und Prüfungsbüro" vollständig lesen
Amt & Aufgaben
Ende der 80er Jahre wurden die ersten Frauenbeauftragten in den einzelnen Bereichen der Freien Universität in ihr Amt bestellt. Sie sollen als eine Art Kontrollinstanz Strukturen und Verhaltensweisen, die Frauen benachteiligen, aufdecken und diesen entgegenwirken. Deshalb hat die Frauenbeauftragte das Recht auf Auskunft in allen mit ihren Aufgaben in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten und muss frühzeitig und umfassend unterrichtet werden. Sie hat Rede- und Antragsrecht in den Gremien und Organen der universitären Selbstverwaltung und kann bei allen Entscheidungen ein suspensives Veto einlegen. Diese Rechte sind insbesondere in § 59 Berliner Hochschulgesetz und in den Frauenförderrichtlinien der FU verankert.
"DEFO-Info 56: Die Frauenbeauftrage" vollständig lesen
Donnerstag, 20. September 2007
Wie die Berliner Zeitung berichtet, gab es offenbar noch eine weitere "Indiskretion" bei den Prüfungen Anfang September:
Ein Oberstaatsanwalt soll in seiner Arbeitsgruppe rechtzeitig vor dem Prüfungstermin das exakte Thema der Strafrechtsklausur verraten haben. Das kam heraus, weil Mitglieder der Gruppen versucht haben sollen, die Information an andere Prüflinge weiter zu verkaufen. Die Senatsverwaltung bestätigte, dass es Hinweise auf diesen Vorfall gibt und dass gegen den Oberstaatsanwalt bereits disziplinarische Vorermittlungen aufgenommen worden sind.
"Und noch eine "Panne" beim Examen!?" vollständig lesen
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