Als nunmehr Kurator a. D. habe ich ein letztes Mal die Ehre, aus dem Kuratorium zu berichten. Angesichts der Tagesordnungen meiner beiden letzten Sitzungen hätte ich nicht vermutet, welche Sprengkraft sie zu bieten hatten und dass ich mich noch einmal zurückversetzt fühlen durfte in die Zeiten von Studierendenstreiks, in denen man kurzfristig Sitzungsorte verlegt, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, Polizeiketten Sitzungen schützen müssen und man Abstimmungserfolge nur mit kleinen Kniffen zur Geschäftsordnung erzielt. Aber so ist immerhin mal wieder ein bisschen „Stimmung“ im sonst eher leisen und bescheidenen Kuratorium aufgekommen.
Universitätsmedizingesetz
Erster Streitpunkt war das neue Berliner Universitätsmedizingesetz, welches uns seinerzeit als Drucksache des Abgeordnetenhauses vorlag, in der Fassung, in der es von den Regierungsfraktionen einge-bracht worden war. An diesem Gesetzentwurf kann man vielerlei, weitgehend berechtigte, Kritik üben. Insbesondere lässt sich der Eindruck nicht unterdrücken, dass die Charité immer weiter gegenüber den sie tragenden Universitäten verselbständigt werden soll, was darin zum Ausdruck kommt, dass die Möglichkeiten der Einflussnahme der Universitäten, zum Beispiel im Aufsichtsrat, verringert werden. Und auch die unnötige Detailverliebtheit des Gesetzesentwurfs in Bezug auf die innere Ordnung der Charité macht deutlich, dass das Gesetz in dieser Form vielleicht noch nicht der große Wurf ist.
Eine Klausel in dem Gesetz schien es dem Präsidium jedoch angetan zu haben: § 9, der die Aufgaben des Fakultätsrats beschreibt. So wie auch bei allen Fachbereichsräten unserer Universität gehört unter anderem zu den Aufgaben dieses Fakultätsrates die Wahl des Dekanats. Für die Freie Universität neu war insofern jedoch Absatz Zwei der Vorschrift, in dem es heißt: „Die Wahl der Prodekanin oder des Prodekans für Studium und Lehre kann nicht gegen alle Stimmen der studentischen Mitglieder des Fakultätsrats (drei Studierende) erfolgen.“
Als mündiger und verantwortungsvoller Student las ich diese Regelung so: „die Studierenden können zwar nicht bestimmen, wer Prodekan wird, aber zumindest können sie verhindern, dass es ein ganz bestimmter wird.“ Schließlich hat doch letztlich kein Studierender ein Interesse daran, dass ausgerechnet der Platz des Prodekans für Studium und Lehre unbesetzt bleibt. Die Augen eines durchschnittlichen Professors hingegen scheinen diesen Absatz zu lesen als „die Studierenden wählen den Prodekan für Studium und Lehre“. Selbstverständlich hätten die Professoren auch nach dem Universitätsmedizingesetz die Mehrheit im Fakultätsrat, träfen also letztlich die Entscheidung. Man fragt sich daher durchaus, weshalb sie denn gegen den Willen der Studierenden im Fakultätsrat einen bestimmten Prodekan durchsetzen wollen.
Ob diese Vorschrift mit § 37 Hochschulrahmengesetz (HRG) unvereinbar ist, wie mir entgegen gehalten wurde, möge der Rechtskundige anhand von § 37 (Satz 5) HRG selbst beurteilen:
In nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Entscheidungsgremien verfügen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre betreffen, mindestens über die Hälfte der Stimmen, in Angelegenheiten, die die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern unmittelbar betreffen, über die Mehrheit der Stimmen.
Die Regelung war nun einmal ein Stein des Anstoßes und, ausweislich der Vorlage, einer der „wesentlichen“ Kritikpunkte. Um so mehr erstaunt, dass die einen Tag vor der Sitzung im Akademischen Senat verabschiedete Stellungnahme diesen Punkt nicht enthielt. Meinem bereits Tage vor der Sitzung geäußerten Wunsch, diesen Punkt von der Vorlage zu streichen, wurde nicht entsprochen. Und da man sich offensichtlich der Mehrheiten im Kuratorium versichert hatte, ließ man meinen entsprechenden Antrag dann mit 3:4 Stimmen ablehnen. Nach weiterer Diskussion über weitere Punkte der Vorlage verhallte auch der Vorschlag, die Vorlage isoliert hinsichtlich dieses Punktes abzustimmen, ungehört im Raum. Das hätte wenigstens die Möglichkeit geboten, sich der berechtigten Kritik im übrigen anzuschließen. Offensichtlich hatte man bei allem Überschwang der Emotionen übersehen, dass ein Mitglied des Kuratoriums die Sitzung kurz vorher verlassen hatte. Und als nun die Gesamtvorlage zur Abstimmung stand, fand sie folgerichtig, gleichwohl jedoch zu meinem Erstaunen, mit 3:3 Stimmen keine Mehrheit und war damit insgesamt abgelehnt. Ein Sieg nach Punkten. Zufrieden war am Ende niemand.
Präsentation unseres Fachbereichs
Im Anschluss an diese lebhafte Debatte schloss sich eine Präsentation unseres Fachbereiches an. Es handelt sich um eine liebgewonnene Tradition des Kuratoriums, regelmäßig verschiedene Fachbereiche zu besuchen und sich diese im Rahmen einer Präsentation vorstellen zu lassen. Leider bieten diese Präsentationen meistens wenig, was in einen solchen Bericht passt, so auch in diesem Fall: Studierendenzahlen, Absolventenzahlen, Personalstruktur, Haushaltseckdaten. Durchaus interessante und wichtige Angaben, vor allem im Vergleich mit anderen Fachbereichen, diesen Bericht würden sie jedoch sprengen.
Wer sich insofern ein Bild machen will, sei in Raum 1118 in der Boltzmannstraße 3 eingeladen, in dem er den Bericht denn auch gleich mit denen der Fachbereiche Biologie / Chemie / Pharmazie, Mathematik / Informatik, Philosophie und Geisteswissenschaften, Wirtschaftwissenschaft sowie Physik vergleichen kann.
Campus-Management-System
Manch Leser am Fachbereich Rechtswissenschaft wird sich eingangs gefragt haben, von welchen Studierendenstreiks eigentlich die Rede war. Bei uns am Fachbereich dürfte die Mehrheit allenfalls aus der Zeitung etwas davon mitbekommen haben. Stein des Anstoßes war das neu eingeführte Campus-Management-System. Hierbei handelt es sich um ein Computerprogramm bzw. -system, mit dem sich die Studierenden der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge über eine Interneteinwahl für ihre Veranstaltungen und Prüfungen anmelden müssen und mit dem zugleich die Ergebnisse der Prüfungen und die Teilnahme an Veranstaltungen verwaltet werden.
Ein solches System muss eigentlich schon per se bei Studierenden Widerstand aufkommen lassen, unabhängig davon, ob es funktioniert oder nicht, schon wegen der erheblich besseren Überwachungsmöglichkeiten und natürlich der unüberschaubaren Flut an auswertbaren Daten. Hinzu kam hier, dass leider das System selbst gelinde ausgedrückt nicht ganz so reibungslos funktionierte, wie man sich das erhofft hatte. Ein Minimalkonsens ist inzwischen gefunden und die Studierenden der Rechtswissenschaft brauchen sich mit diesem Problem angesichts der noch bestehenden Staatsprüfungen nicht auseinander zu setzen. Wobei auch an unserem Fachbereich die Einführung von Bachelor und Master nicht wird auf sich warten lassen und entsprechend mitgestaltet werden will.
Für mich im Kuratorium war leidig, dass man gleich zu Beginn der Sitzung mit knapper Mehrheit die Öffentlichkeit ausschließen musste, obwohl zu diesem Zeitpunkt kein einziger Studierender am Horizont zu erblicken war. Die später eintreffenden 20 Studierenden konnten denn auch die versammelten mehr als 20 Sicherheitskräfte ohne weiteres unter Kontrolle halten. Immerhin ließ man ob der Diskussionen um den Ausschluss der Öffentlichkeit einen der erschienenen Studierenden ein und verlieh ihm Gehör.
Noch mehr zum Thema Campus-Management findet Ihr im
Bericht aus dem Akademischen Senat.
Exzellenzwettbewerb
In diesem Punkt gibt es äußerst Positives zu berichten, für all diejenigen, die den großen Triumph der Freien Universität nicht der Presse entnommen haben. Im Vorfeld der Anfang Januar gefallenen Ent-scheidung der Gemeinsamen Kommission von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wis-senschaftsrat wurde die HU vielerorts immer als klarer Favorit im Rennen um den Titel der „Eliteuni-versität“ gesehen, neben der die Freie Universität letztlich doch keine Chance habe. Es sollte jedoch anders kommen...
Für die wichtige und höchstdotierte dritte Förderlinie (Zukunftskonzepte) wurden folgende zehn Universitäten zur Antragstellung aufgefordert: TU Aachen, Freie Universität Berlin, Bremen, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe (TH), LMU München, TU München, Tübingen und Würzburg. Mit dieser Entscheidung steht die Freie Universität berechtigterweise in der Reihe der Exzellenzuniversitäten. In den Wettbewerb treten werden wir übrigens mit dem Projekt „International Network University“. Ich drücke beide Daumen. Mehr Informationen zum Thema Exzellenzinitiative, insbesondere zur Entscheidung hinsichtlich der dritten Förderlinie findet Ihr auch unter
wissenschaftsrat.de/exini_start.html.
Neue Zusammensetzung des Kuratoriums
Die Chance der Veränderung des Kuratoriums anlässlich des Ablaufs der Amtsperiode hat der Akademische Senat, der für die Ernennung der Mitglieder zuständig ist, diesmal zu umfangreicheren Veränderungen genutzt, die erfreulicherweise auch dazu geführt haben, dass wieder alle universitären Statusgruppen vertreten sind. Ausgeschieden ist unter anderem Frau Jutta Limbach, um sich verstärkt ihren anderen Aufgaben zu widmen. Für sie neu hinzugetreten ist Frau Marianne Birthler. Die Zusammensetzung im Einzelnen könnt Ihr dem Info-Kasten am Ende dieses Artikels entnehmen.
Insbesondere der neuen Vertreterin der Studierenden wünsche ich bei ihrer Arbeit viel Erfolg!
Kuratorum (neuer Art) - Was ist das?
Das im Rahmen des Erprobungsmodells im Januar 1999 ins Leben gerufene Kuratorium neuer Art ist zuständig für die Feststellung des Haushaltsplans, grundsätzliche Angelegenheiten und unter anderem die Wahl des Kanzlers. Es besteht aus dem Wissenschaftssenator, fünf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Prof. Dr. Heidi Diggelmann, Präsidentin des Forschungsrats des schweizerischen Nationalfonds, Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Vorsitzender, Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Hoffmann, LMU München, Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin des Goethe-Instituts, Herr Thomas Sattelberger, Continentale Versicherung) und vier Mitglieder der FU (je ein Professor, ein wisschenschaftlicher, ein „sonstiger“ Mitarbeiter sowie ein Studierender).
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