Montag, 1. März 2010
Das Semesterticketbüro läßt gerade über die ZEDAT-Accounts vermelden, worüber ich schon Anfang des letzten Monats berichten konnte:
Liebe Studierende,
wie ihr sicherlich den Medien entnommen habt, hat die S-Bahn Berlin GmbH aufgrund des anhaltenden Verkehrschaos' im vergangenen Jahr eine Entschädigungszahlung für den Monat Dezember 2009 zugesagt. Gemeinsam haben der AStA[?] FU, die Freie Universität Berlin und die S-Bahn folgendes Verfahren vereinbart:
Wer sich zum Sommersemester 2010 rückmeldet und im Dezember 2009 Inhaber/in eines Semestertickets war, erhält mit den Semesterunterlagen zum Sommersemester 2010 einen personalisierten Verrechnungsscheck über 26,42 EUR (1/6 des Semesterticketpreises ohne Sozialfonds). Ausgenommen hiervon sind Studierende, die durch den Sozialfonds bezuschusst wurden. Hier fließt die Entschädigungssumme in den Sozialfonds.
Sollte keine Rückmeldung zum Sommersemester 2010 beantragt werden, wird euch der Verrechnungsscheck Ende April 2010 zugeschickt. Um die Zustellung zu gewährleisten, bitten wir euch darauf zu achten, dass ihr der Studierendenverwaltung eure aktuelle Anschrift mitteilt. Dieses kann auch über info-service@fu-berlin.de oder https://portal.zedat.fu-berlin.de/studvw erfolgen.
Weitere Informationen zur Einlösung des Schecks werden euch mit diesem zugeschickt. Zusätzlich informieren wir ab März ausführlich auf der Homepage des AStA[?] FU sowie des Semesterticketbüros (www.astafu.de, www.astafu.de/semesterticket).
Aufgrund der vereinbarten Vorgehensweise bitten wir euch, eventuelle kurze Verzögerungen der Zustellung der Semesterunterlagen zu entschuldigen. Solltet ihr in dringenden Fällen einen Nachweis über die Rückmeldung zum Sommersemester 2010 benötigen, so stellt die Studierendenverwaltung auf schriftliche Anfrage an info-service@fu-berlin.de gerne einen separaten Nachweis aus. Die Studierendenverwaltung ist zudem sehr bemüht euch spätestens bis zum 31.03.2010 den Studentenausweis (ggf. mit Semesterticket) für das Sommersemester 2010 zukommen zu lassen.
Für den Fall, dass das Semesterticket mit einer kurzen Verspätung bei euch eintrifft, wurde eine Regelung mit dem VBB getroffen: Wer zum 01.04.2010 kein Semesterticket erhalten, dies aber bezahlt hat und in den ersten April-Tagen (maximal bis 09.04.2010) in einer Fahrscheinkontrolle unverschuldet kein Semesterticket vorzeigen kann, muss kein "erhöhtes Beförderungsentgelt" zahlen! Lasst euch in diesem Fall einen Bescheid über ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" ausstellen und meldet euch zeitnah unter semtix@astafu.de.
Für weitere Fragen steht euch eure Semesterticketbeauftragte gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
AStA FU, Semesterticket-Büro, Semesterticketbeauftragte
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