Das Tutorienprogramm des Fachbereichs Rechtswissenschaft bietet den Studierenden während des Grundstudiums die Möglichkeit, im Rahmen kleiner Lerngruppen den Pflichtstoff der ersten Semester zu lernen und zu wiederholen. Diese so genannten Tutorien werden von Studierenden höherer Semester veranstaltet und können pro Kurs von maximal 14 Teilnehmern besucht werden. Das Tutorium ist keine Pflichtveranstaltung, sondern ein die regulären Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften ergänzendes bzw. begleitendes Angebot. Dieses soll insbesondere Grundlagenwissen vermitteln, d.h. sowohl rechtstheoretische Fragen als auch die Fallbearbeitung im Gutachtenstil werden in den Grundzügen behandelt.
Die Tutorien werden bis zum dritten Fachsemester in den Grundkursfächern Strafrecht, Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht angeboten. Diese Kurse finden ein Mal wöchentlich zu einem vorher festgelegten Termin in den Lehrräumen des Fachbereichs statt. Zudem sind vorbereitend für die Übungen in den jeweiligen Fächern regelmäßig Ferientutorien vorgesehen.
Die Tutoren des Fachbereichs erstellen typischerweise kursbegleitende Skripten, mit deren Hilfe die Kursteilnehmer bereits behandelte Themen nacharbeiten können. Diese und andere hilfreiche Materialien können über das Blackboardsystem der Freien Universität abgerufen werden und sind so jederzeit für die Studierenden verfügbar.
Letztlich besteht das gesamte Tutorienprogramm, Organisationskräfte und Tutoren/innen, aus Studenten des Fachbereichs, die auch in allgemeinen universitätsalltäglichen Fragen als Ansprechspartner mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Für eine Stelle als Tutor/in kann sich jeder bewerben, der das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Erwünscht ist dabei ein Notendurchschnitt von mindestens acht Punkten (errechnet aus sieben bestandenen Abschlussklausuren und einer Anfängerhausarbeit). Die Bewerbung sollte ein Lehrkonzept enthalten, aus dem hervorgeht, wie der Bewerber/in sein/ihr Tutorium gestalten möchte. Auch Kleingruppenerfahrung ist von Vorteil. In einem anschließenden Bewerbungsgespräch hat der Bewerber/in dann die Möglichkeit sich persönlich vorzustellen.
Mayra Noriega
Julian Hornberg
Kommentare