Passend zu einem
Beitrag der LHG: Quo vadis, Bachelor? ein paar weitere aktuelle Stellungnahmen - insbesondere auch mit einem Schwerpunkt Juristenausbildung:
"Salto rückwärts in die Oberstufe" (taz)
Die Einführung des Bachelor in Deutschland ist eine Schmalspur-Offensive - sagt der ehemalige Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin. Immerhin: Es gebe noch Spielraum.
Im Gegenteil. Praktisch alle, die vor fünf Jahren noch optimistisch waren, sagen heute: Das ist eine Katastrophe. Vor allem die unter 45-Jährigen waren für die Umstellung auf moderne modularisierte Studiengänge. Die sagen jetzt: Was jetzt hier rauskommt, ist ja der reine Schulbetrieb. Dann hätte ich auch Gymnasiallehrer werden können.
Der Doktor - Ritter oder Schweinekastrierer? (faz)
Mit einer interessanten Abhandlung der Historie der Juristenausbildung. Vom Bologna des 12. Jahrhunderts über die preußische "Große Staatsprüfung" (18. Jahrhundert) bis zu dem, was man heute unter "Bolognaisierung" versteht.
Fazit:
Gerade für die Rechtswissenschaft wäre es ein ironischer Zug der Geschichte, wenn mit Bologna der Name einer Stadt, in der ihre Wissenschaftlichkeit begann, für die meisten Juristen ein Ende des rechtswissenschaftlichen Studiums zugunsten einer lediglich rechtsnahen Ausbildung mit sich brächte.
Staatsprüfung in zwei Portionen (faz)
Und dann gibt es da noch das Mannheimer Modell:
... dass die Studierenden in der Abschlussprüfung auch die Zivilrechtsklausuren des Ersten juristischen Staatsexamens schreiben sollen. Wer besteht, der kann auf dem Arbeitsmarkt eine nichtregulierte juristische Tätigkeit aufnehmen, ... Oder er kann weiterstudieren und die restlichen Klausuren des Ersten Staatsexamens ablegen.
Zur Empörung der anderen baden-württembergischen Fakultäten dürfen die Mannheimer Juristen also künftig den gewaltigen Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens portionieren. Dagegen müssen ihre Studienkollegen an anderen Universitäten das Strafrecht, Öffentliche Recht und Zivilrecht samt den Nebengebieten und europarechtlichen Bezügen über neun Semester durch ständiges Wiederholen lernen und auf einmal bereithalten - in der Regel unterstützt durch kommerzielle Repetitorien.
[...]
Für die deutsche Juristenausbildung ist das Mannheimer Modell eine Revolution. Zwar ermöglichen auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ihren Prüfungskandidaten, die Prüfung zu teilen. Allerdings liegen etwa in Nordrhein-Westfalen die Prüfungstermine nicht so weit auseinander wie in Mannheim, die mündliche Prüfung findet an einem Tag für alle Gebiete statt, und ein Teilabschluss ist nicht möglich.
Weitere Zusammenfassungen zu diesem Thema:
Mal wieder: Jura Bolognese
Somit darf man, wie ich finde, zurecht fragen, was eigentlich das Erhaltenswerte an der aktuellen Juristenausbildung ist. Dass der Absolvent drei Rechtsgebiete praktisch umfassend im Kopf hat? Zu Recht wird doch schon seit langem beklagt, dass der Prüfungsstoff, den viele Prüfungsämter ihren Kandidaten abverlangen, kaum zu lernen ist. Das Wissen muss zwangsläufig fragmentarisch bleiben. Was allerdings notwendig ist, ist die Kenntnis von Grundlagen und Methoden. Warum dies nicht auch im Bachelor-Studium zu lernen sein soll, sehe ich nicht. Vielmehr wäre es doch eine Möglichkeit, die Ausbildung auch in Bezug auf die Prüfungsmaterie kräftig zu entrümpeln. Davor hat man sich bislang erfolgreich gedrückt. Ganze Rechtsgebiete - man denke nur an das Europarecht - sind in den letzten Jahren einfach der Ausbildung angwachsen, ohne dass man an anderer Stelle gekürzt hat.
Bachelor zum Unternehmensjuristen - Staatsprüfung in zwei Portionen?
und
Der Bachelor als "rechtsnahe Ausbildung" - vom "Salto rückwärts in die Oberstufe" und einem "ironischen Zug der Geschichte"
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