Sie haben sich an unserem Fachbereich um eine Professur beworben und den Ruf angenommen. Warum?
Ich hatte an der Freien Universität promoviert, kannte den Fachbereich daher und hatte ihn in guter Erinnerung. Außerdem hat mich natürlich die Tätigkeit in der Hauptstadt gereizt. Arbeitsrecht ist Bundesrecht, kommt also aus Berlin. Alle wichtigen Verbände und Organisationen im Arbeitsrecht haben ihren Sitz in Berlin, wo kann das Leben also spannender sein?
Was reizte Sie gerade an der Freien Universität und an seinem juristischen Fachbereich?
Neben den schon genannten Gründen: ich halte es für sehr reizvoll, an einer Universität tätig zu sein, die Studierenden aus der gesamten Bundesrepublik anzieht, also, wenn man so will, keine „Regionaluniversität“ ist. Die exzellenten Verbindungen der Freien Universität zu ausländischen Fakultäten kommen hinzu.
Können Sie uns etwas zu Ihrem persönlichen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang sagen?
Mein Werdegang ist vielleicht etwas verschlungen. Geboren bin ich im oberfränkischen Selb. Das Abitur habe ich in Erlangen abgelegt. Danach hatte ich mich zunächst entschlossen, meinem Hang zur Musik nachzugeben und habe Orchesterdirigieren studiert. Nachdem ich dieses Studium abgeschlossen habe, war ich knapp drei Jahre am Staatstheater Karlsruhe und an den Städtischen Bühnen Augsburg beruflich tätig (mit vielen befristeten Kettenarbeitsverträgen – sehr lehrreich für den Arbeitsrechtler). Etwas enttäuscht vom Theaterleben wandte ich mich in Augsburg dann der Juristerei zu und entdeckte, wie spannend die Rechtswissenschaft ist. Dort legte ich das erste Staatsexamen ab, war dann Referendar beim OLG München. Promovierte wurde ich wie schon erwähnt an der Freien Universität Berlin mit einer vorwiegend gesellschaftsrechtlich ausgerichteten Arbeit. Ich kehrte nochmals nach Erlangen zurück, wo ich einige Zeit Assistent am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht war. Im Anschluss daran war ich als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg tätig, wo ich sowohl den richterlichen Beruf in einem wirtschaftlichen Ballungsraum (Stuttgart), als auch in Ulm und damit einer überwiegend ländlich geprägten Region kennen gelernt habe. Während der Zeit in Ulm habe ich mich dann auch an der Universität Erlangen habilitiert. Einen ersten Ruf erhielt ich an die Technische Universität Darmstadt, wo ich zwei Jahre lang überwiegend Techniker im bürgerlichen Recht und Arbeitsrecht unterrichtet habe (in didaktischer, aber auch „informatorischer“ Hinsicht sehr aufschlussreich). Seit Oktober 2006 bin ich nun in Berlin.
Wie haben Sie zum Studium der Rechtswissenschaft gefunden?
Wie sich der Antwort zu Frage 3 entnehmen lässt, habe ich persönlich eine gewisse Zeit gebraucht, um den Zugang zur Juristerei zu finden. Mit dem Jurastudium lässt man sich ja auf etwas völlig ungewisses ein, es gibt ein solches Fach nicht in der Schule, also weiß man nicht, was einen erwartet. Das Jurastudium aufgenommen habe ich vielleicht, weil ich die Tätigkeit eines Richters interessant fand. Am Studium hat mir von Anfang an gefallen, dass das Fach sehr systematisch aufgebaut ist, aber dennoch viel Spielraum dafür lässt, eigene Wege zu gehen.
Sie betreiben die „Juristerei“ als Wissenschaft, warum nicht (mehr) als Anwalt, in der Justiz bzw. in Wirtschaft oder Verwaltung? Was reizt Sie an Jura als Wissenschaft?
Mich reizt sehr, die Strukturen einer juristischen Fachdisziplin durchleuchten zu können und die Möglichkeit zu haben, mich den jeweils aktuellen Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts zuwenden zu können, ohne dem Alltagsgeschäft eines juristischen Praktikers verpflichtet zu sein, das im Arbeitsrecht häufig aus der Bewältigung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten besteht. Darüber hinaus bietet die Tätigkeit als Professor viele interessante Möglichkeiten, um auch den Austausch mit der arbeitsrechtlichen Praxis zu suchen und dabei vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle die Entwicklung des Arbeitsrechts mit beeinflussen zu können. Was natürlich hinzukommt, ist die Lehre und damit nicht nur der Kontakt zu jungen Menschen, sondern auch die Möglichkeit, juristisches Handwerkszeug an die nächste Generation weiterzugeben. Das habe ich während meiner Tätigkeit als Richter vermisst.
Angenommen, Sie stünden wieder vor der Entscheidung „Jura oder ...?“, und wenn ja „Jura in welchem Beruf?“, wie würden Sie sich jetzt entscheiden? Warum?
Frage und Antwort klingen fast wie in einem bekannten Werbespot eines Brillenherstellers: Ich würde es genauso wieder machen.
Was hat sich am Studium und an den Studierenden der Rechtswissenschaft seit Ihrem eigenen Studium geändert?
Der Studienablauf geht weitaus mehr auf die Bedürfnisse der Studierenden ein, als dies zu meiner Zeit der Fall war (das klingt so, als hätte ich vor Urzeiten studiert …). Die Vorlesungen sind viel deutlicher auf das Ausbildungsziel und die Verständnismöglichkeiten der Studierenden zugeschnitten. Die Kommunikation zwischen Professoren und Studierenden ist wesentlich freier und der Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden viel intensiver als ich das jedenfalls als Studienanfänger erlebt habe. Auch der Vorlesungsstoff selbst hat sich verändert. Die Schuldrechtsnovelle hat aus meiner Sicht viel dazu beigetragen, um das Zivilrecht wieder mehr an die Lebenswirklichkeit heranzurücken und dieses so auch für Studierende wieder besser durchschaubar werden lassen. Schließlich haben das europäische Privatrecht, das Verbraucherprivatrecht und das Antidiskriminierungsrecht die bislang eher dogmatisch-abstrakt ausgerichtete deutsche Zivilrechtslehre für Rechts- und Lehrtraditionen anderer Rechtskreise weit geöffnet. Natürlich ist vieles auch beim Alten geblieben, was auch alles andere als schlecht ist, da ich die Juristenausbildung eigentlich für recht gut halte.
Was legen Sie den heutigen Jurastudierenden besonders ans Herz?
Es gibt so viele gute Empfehlungen, wie man ein guter (und/oder auf dem Arbeitsmarkt attraktiver) Jurist wird, die die Leser dieses Heftes sicher schon so oft gehört haben, dass ich sie hier nicht auch noch wiedergeben will. Mir persönlich scheint vor allem wichtig, dass man am Jurastudium schlicht Spaß hat und sich früher oder später sicher ist, dass es auch wirklich das richtige Studium ist. Als Hochschullehrer kommt der Wunsch an Studierende hinzu, dass sie sich gerne mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen und in sie mit viel Ausdauer so intensiv als irgend möglich eindringen. Darüber hinaus sollte man sich immer einmal wieder vor Augen führen, dass es bei der Juristerei nicht um den motivationslosen Austausch abstrakter Lehrsätze geht, sondern darum, Lebenssachverhalte sinnvoll zu ordnen oder zu entscheiden. Alle weiteren guten Ratschläge gebe ich dann zu Beginn der großen BGB-Übung …
Welche Veranstaltungen halten Sie im Wintersemester?
Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene, mittwochs 10-12
Klausurenkurs im bürgerlichen Recht, 1. bzw. 20.12.2007
Individualarbeitsrecht, dienstags 10-12 und mittwochs 12-14
Arbeitskampf- und Tarifrecht , dienstags 14-16
Seminar: Der Arbeitsvertrag zwischen Vertragsfreiheit, Austauschgerechtigkeit und Gleichbehandlung, Januar 2007
Seminar: Kollektivmaßnahmen zur Standortsicherung auf nationaler und internationaler Ebene, Februar 2007
Wie können die Studierenden zu Ihnen Kontakt aufnehmen (persönlich, per Post und e-mail)? Wann ist Ihre Sprechstunde?
Im Grunde jederzeit, meine Kernsprechstunde ist dienstags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Davon unabhängig stehe ich nach den Vorlesungen für Nachfragen zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für dieses Gespräch.
Das Interview mit Herrn Prof. Dr. Bayreuther führte Luise Singer.
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