Für das Wintersemester 2008 ergeben sich für das Jurastudium an der FU einige grundlegende Änderungen, über die bei den meisten Studierenden noch immer Unklarheit herrscht. Nachfolgend soll daher das wesentliche der neuen Studien- und Prüfungsordnung vorgestellt werden.
Grundstudium
Im Grundstudium, welches Ihr in den ersten drei Semestern absolviert, hat sich nicht allzu viel geändert. Es müssen zum erfolgreichen Bestehen der Zwischenprüfung (Nachweis des bestandenen Grundstudiums) auch weiterhin studienbegleitend 7 Abschlussklausuren und eine propädeutische Hausarbeit bestanden werden. Davon müssen zwei Klausuren aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Strafrecht und zwei aus dem Öffentlichen Recht sein. Die 7. Klausur muss in einem Grundlagenfach bestanden werden.
Bei den Grundlagenfächern ergibt sich nun aber eine Neuerung. Während Methodenlehre, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie wie gewohnt angeboten werden, hat sich bei der Rechtsgeschichte eine Kleinigkeit geändert. Gab es vorlesungstechnisch bislang zwar schon die Römische Rechtsgeschichte und die Deutsche Rechtsgeschichte, habt Ihr nun auch die Möglichkeit sowohl in dem einen wie auch dem anderen Teilmodul Euren Grundlagenschein, oder aber auch zwei, zu erwerben.
Zwischen Eurem 2. und 3. Fachsemester fertigt Ihr eine (!) propädeutische Hausarbeit an. Diese kann sowohl im Bürgerlichen, Öffentlichen als auch im Strafrecht geschrieben werden. Für die Bearbeitung habt Ihr 6 Wochen Zeit, die auszunutzen, sich wirklich lohnen.
Beachtet, dass Ihr für jede nicht bestandene Prüfungsleistung (sowohl Klausur als auch Hausarbeit) nur einen Wiederholungsversuch habt, ansonsten gilt die Leistung als endgültig nicht bestanden und kann nicht erbracht werden. Zudem seid Ihr für den Wiederholungsversuch, anders als für den Erstversuch, automatisch angemeldet und müsst diesen dann ein Semester später wahrnehmen. Zum Erstversuch meldet Ihr Euch an einem der zentralen Anmeldetermine, die das Prüfungsbüro rechtzeitig bekannt geben wird, an.
Hauptstudium
Das Hauptstudium erstreckt sich auf das 4. bis 6. Fachsemester und bereitet direkt auf das Examen vor. Die Übungen in den drei Hauptrechtsgebieten sind erhalten geblieben. In diesen Veranstaltungen müsst Ihr weiterhin mind. eine von drei Klausuren und – kumulativ

– eine von zwei Hausarbeiten bestehen. Optimalerweise absolviert Ihr die Übungen im 5. und 6. Fachsemester, da sie inhaltlich weitestgehend schon auf Examensniveau stattfinden sollen. Ihr „übt“ hier quasi fürs Examen und ergattert nebenbei noch einen Schein. Daher darf es auch nicht verwundern, wenn in den Klausuren in Zukunft kleine Prozessfragen oder andere Teile des Pflichtfachstoffs (bspw. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht oder die Grundfreiheiten) gefordert werden.
Zudem bemüht sich der Fachbereich die Kapazitäten für einen semesterlichen Turnus aufzubringen, auch wenn die Prüfungsordnung nur von einem jährlichen spricht. Bei Nichtbestehen kann also gleich im folgenden Semester der nächste Versuch der Übung gestartet werden.
Neu ist, dass Ihr nun verpflichtet seid, im Hauptstudium einen Seminarschein zu machen. Bei einem Seminar schreibt Ihr zu einem juristischen Thema ein Referat und haltet einen Vortrag dazu. Dieser Seminarschein ist Voraussetzung, um im Schwerpunktbereichsstudium zur Studienabschlussarbeit zugelassen zu werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, wie sinnvoll es ist, zunächst einmal zu lernen, eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen, bevor Ihr dies auf Examensniveau leisten müsst.
Diese „Mehr-Leistung“ soll Euch also nicht abschrecken, sondern soll Euch gezielt auf Euer Examen vorbereiten. Bei der Bearbeitungszeit gibt es – anders als bei der Studienabschlussarbeit – zudem keine Einschränkung durch die Prüfungsordnung. Auch der Gang zum Professor, um Fragen zu stellen, ist hier erlaubt.
Und zwar ist es sinnvoll bspw. einen („propädeutischen“) Seminarschein im Europarecht zu machen, wenn Ihr später SB 7 studieren wollt, allerdings ist es Euch überlassen, vielleicht lieber ein Seminar in der Kriminologie (SB 5) zu besuchen.
Schlüsselqualifikation/Fremdsprachennachweis
Während des Studiums müsst Ihr weiterhin einen Schlüsselqualifikationsschein und einen Schein für die Fremdsprachenfachkompetenz erwerben. Die Angebote hierzu werden auch weiterhin zahlreich sein.
Bitte beachtet aber: Den Fremdsprachennachweis braucht Ihr bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Euch zur mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereichsstudium anmelden wollt. Der Nachweis muss also bei der Anmeldung bereits vorliegen und kann nicht nachgereicht werden. Es ist folglich sinnvoll, sich rechtzeitig darum zu kümmern.
Dagegen braucht Ihr den Schlüsselqualifikationsschein erst bei der Anmeldung zum Examen beim GJPA vorzeigen. Er ist nicht Vorraussetzung im Schwerpunktbereichsstudium.
Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium ist der universitäre Teil des Examens und geht zu 30 % in die Gesamtnote ein. Es erstreckt sich auf zwei Fachsemester und kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Es ist für das 7. und 8. Fachsemester vorgesehen und setzt ein abgeschlossenes Grundstudium voraus.
Im Schwerpunktbereichsstudium müsst Ihr, nachdem Ihr Euch für drei Unterschwerpunkte eines Schwerpunktbereichs entschieden habt, drei Prüfungsleistungen absolvieren – eine Studienabschlussarbeit, eine Klausur und eine mündliche Prüfung.
Die Studienabschlussarbeit (40 %) ist ein schriftliches Referat, welches nach dem ersten Semester des Schwerpunktbereichsstudiums innerhalb von 6 Wochen angefertigt werden muss. Bei der Anmeldung müsst Ihr Euren im Hauptstudium erworbenen Seminarschein vorzeigen, da dieser Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung ist.
Mit Anmeldung für die Studienabschlussarbeit legt Ihr zudem Euren Schwerpunktbereich unwiderruflich fest und könnt diesen nicht mehr ändern. Anders als bei Eurem Seminar im Hauptstudium werdet Ihr zu Eurer Studienabschlussarbeit aber keinen Vortrag halten.
Die Abschlussklausur (30 %) ist am Ende des 2. Semesters des Schwerpunktbereichsstudiums anzufertigen und umfasst inhaltlich Vorlesungen aus beiden Semestern eines Unterschwerpunkts. Sie muss aber (Ausnahme gibt es beim SB 3) in einem anderen Unterschwerpunkt als die Studienabschlussarbeit geschrieben werden.
Schlussendlich werdet Ihr, nachdem Ihr mind. eine der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen bestanden habt, am Ende des Schwerpunktbereichsstudiums eine mündliche Prüfung (30 %) ablegen. Ihr werdet 20 min über den Stoff Eurer drei Unterschwerpunkte geprüft. Zudem können auch Fragen zu Eurer Studienabschlussarbeit eine Rolle spielen, da Ihr hierzu ja keinen Vortrag gehalten habt.
Examensvorbereitung/Unirep
Um Euch noch besser auf das Examen vorzubereiten, ist das Unirep, welches wir nun schon seit zwei Jahren erfolgreich an unserem Fachbereich haben, Pflichtfach geworden. Es wird uns also auf Dauer erhalten bleiben.
Übergangsregelungen
Natürlich gibt es für Betroffene von Euch auch Übergangsregelungen. Betroffen ist, wer sich derzeit in der Zwischenprüfung oder in der Schwerpunktbereichsprüfung befindet und bereits mind. Klausuren abgelegt hat.
Für das Grundstudium – gerade für diejenigen, die sich im 3. Fachsemester befinden, heißt das, dass Ihr Euer Grundstudium wie geplant zu Ende studiert, Ihr seid noch nicht automatisch zu den Wiederholungsklausuren angemeldet.
Für das Schwerpunktbereichsstudium gilt folgendes: Wer die Abschlussklausur noch nicht abgelegt hat, muss nach dem neuen System studieren. Wer die Abschlussklausur abgelegt, aber noch keine Seminaristische Hausarbeit angefertigt hat, hat hierzu letztmalig im Sommersemester 2008 die Möglichkeit – die Arbeit muss dann vorab im März 2008 angefertigt werden. Nehmt Ihr diese letzte Möglichkeit nicht wahr, könnt Ihr ab dem Wintersemester 2008/2009 nur noch an der Studienabschlussarbeit teilnehmen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann zwar auch für Euch 6 Wochen, allerdings müsst Ihr, ebenso wie die anderen Studierenden, dann einen im Hauptstudium erworbenen Seminarschein vorzeigen, um zugelassen zu werden.
Bei Fragen zur neuen Studien- und Prüfungsordnung zögert bitte nicht, Euch rechtzeitig beim Studien- und Prüfungsbüro zu informieren. Auch bin ich via Email Maria.Rabe@defo.info erreichbar.
Kommentare
So, 29.06.2008 18:47
Auch wenn der Artikel schon etwas älter ist - sehr schön geschrieben - er hätte ruhig noch umfangreicher/länger sein [...]
So, 23.03.2008 22:46
Eine Freundin von mir war betroffen. Sie war draussen auf der Wiese und irgendwie ging das Notebook dann aus. Später [...]
Sa, 08.03.2008 22:55
Hallo Nicole, sorry, Dein Kommentar ist irgendwie hängengeblieben und meine Antwort ist vermutlich nicht mehr [...]
Sa, 08.03.2008 22:45
[quote]Hat ein Student nichtdas Recht zu wählen, ob er in Zeiten der Terrorgefahr überhaupt auf den ÖPNV umsteigen [...]
Sa, 08.03.2008 22:30
a) ja, es ist kein Feed im klassischen Sinne. Diese Seite dient insbesondere all denen, die - ohne sich mit RSS, [...]
Do, 06.03.2008 04:32
Zwangsticket jetzt streichen ! Hat ein Student nicht das Recht zu wählen, ob er in Zeiten der Terrorgefahr überhaupt [...]
Mi, 30.01.2008 03:39
irgendwie ist das kein richtiger feed der da kommt, oder? oft zeigt der aggregator nur die beiträge von vor ein paar [...]
Mo, 28.01.2008 12:15
er sie es
Mo, 07.01.2008 13:18
ja die Feiertage hab ich gut verbingen können
Mi, 12.12.2007 16:39
Hallo, wir wollen dieses Jahr auch den Drachenfliegerkurs buchen. Weißt du, wann die Fahrt im Sommer immer stattfindet? [...]
Mi, 07.11.2007 13:58
Ich vermute jetzt einfach mal, daß man Gremium und Organ verwechselt hat - wir sind wohl kein Organ der Hochschule, aber [...]
Mi, 07.11.2007 02:46
Während der Sitzung teilte Vizepräsidentin Keitel-Kreidt dem erstaunten Publikum außerdem mit, dass die KfL nicht [...]
Fr, 12.10.2007 15:39
Hallo Martin, da würde ich mir an Deiner stelle keine Sorgen machen, da sehr viele Seminare erst in diesem Zeitraum [...]
Di, 09.10.2007 20:36
Ist bekannt, wann spätestens die Anmeldung zur Abschlußarbeit erfolgen muß? Ich bin im 6. Semester und schreibe [...]
So, 02.09.2007 07:48
Freut mich, dass Du an der Sammlung Gefallen findest. Ich werde mal ein gedrucktes Exemplar zu Euch rüberschicken im [...]