Sehr geehrte Frau von der Aue, Sie haben in den Jahren 1968 bis 1975 Jura hier an unserem Fachbereich an der freien Universität studiert. Was hat Sie damals dazu bewogen Jura zu studieren? Welche Vorstellungen/Ideale hatten Sie?
Mein Vater war Lehrer. Die Vorstellung, wie er jeden Tag einer Bande anstrengender Kinder ausgesetzt zu sein, die jede Schwäche gnadenlos ausnutzen, war für mich nicht verlockend. Durch Berufsberatung und Bekannte wurde dann mein Interesse für Jura geweckt. Ein spannendes Buch über einen Jugendrichter und die Lektüre von Karl Engischs „Die Einführung in das juristische Denken“ haben mir die Entscheidung für ein Jurastudium leicht gemacht.
Würden Sie wieder Jura studieren, wenn Sie vor der Wahl stünden?
Auf jeden Fall.
Würden Sie einem Abiturienten heute auch noch empfehlen Jura zu studieren?
Wenn er Lust dazu hat, ja! Ich bin davon überzeugt, dass jeder das studieren sollte, wozu er Lust hat. Dann kann man es gut meistern. Für das Jura-Studium braucht man viel Disziplin – das muss man wissen. Schrecklich ist für mich die Vorstellung, sich durch ein Studium zu quälen, das einen nicht wirklich interessiert.
Welches Wahlfach haben Sie studiert und haben Sie dieses Bewußt gewählt? Hat sich diese Wahl in Bezug auf Ihren späteren Lebensweg als „richtig“ herausgestellt?
Mein Wahlfach war allgemeine Verwaltung und öffentliches Recht. Dabei war mein Schwerpunkt die Planungspraxis in der Verwaltung. Davon profitiere ich noch heute. Es hat meinen Blick geschärft für Defizite in der Organisation und hinsichtlich der Arbeitsabläufe.
Welchen Professor von damals haben Sie noch in Erinnerung?
Prof. Ulrich von Lübtow. Bei dem habe ich Colliquien im Römischen Recht belegt. Er hat es verstanden, seine Vorlesungen so lebendig zu gestalten, dass ich ihm einfach zuhören musste. Dabei hatte er die Gewohnheit, humorvolle Anekdoten einzuflechten, die auf Kosten nicht geschätzter Kollegen gingen ...
Was halten Sie für die schwerwiegendste Änderung im Studium/der Ausbildung zum Juristen seit Ihrem eigenen Studium? Und halten Sie die Ausbildung zum Einheitsjuristen noch für zeitgemäß?
Der deutlichste Eingriff in die Struktur der Juristenausbildung war die Reform des Jahres 2003, mit der Betonung der anwaltlichen Perspektive in Juristenausbildung und juristischer Prüfung, der Forderung nach der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und der Begründung eines eigenen wissenschaftlichen Schwerpunkts im Examen, der Schwerpunktbereichsprüfung. Am Einheitsjuristen hat der Reformgesetzgeber damals nach langer Diskussion festgehalten. Ich halte diese Entscheidung für richtig. Es ist für jede Richterin und jeden Richter wichtig zu wissen, wie die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt arbeitet, mit welchen Problemen sich diese in ihrer Berufspraxis auseinandersetzen müssen. Dies gilt auch umgekehrt. Zugang zum Beratungszimmer erhält der angehende Rechtsanwalt vor allem in der Referendarausbildung. Der Wert der Flexibilität, die Möglichkeit von der einen in die andere Berufstätigkeit zu wechseln, sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden. Wir haben in der Justiz mit Richterinnen und Richtern, die eine Zeit lang als Anwalt gearbeitet haben, sehr gute Erfahrungen gemacht. Viele gerade der guten und herausragenden Juristen, haben in ihrem Berufsleben in unterschiedlichen juristischen Berufen, sei es als Anwalt, als Richter, als Hochschullehrer oder in der Verwaltung Erfahrungen gesammelt.
Wie Sie wissen, schreitet auch die Diskussion um eine weitere Reform der Juristenausbildung im europäischen Kontext fort. Reformen sind indes kein Selbstzweck. Vor einer erneuten Umgestaltung der Ausbildungsstrukturen darf man die unbestrittenen Vorteile unserer eigenen Ausbildungstradition nicht aus dem Blick verlieren.
War die Verlagerung der Prüfung in Wahlfächern bzw. Schwerpunktbereichen vom Prüfungsamt an die Universität ein Schritt in die richtige Richtung?
Dies war ganz sicher die richtige Entscheidung. Der Student kann mit der Wahl seines Schwerpunktbereichs wissenschaftliche Akzente setzen. Die Prüfung in der Verantwortung der Universitäten stellt sicher, dass wissenschaftliche Leistung in der Examensnote honoriert wird. Die Pflichtfachprüfung sichert das juristische Wissen in der Breite. Auch das ist wichtig; ohne ein umfassendes Wissen in den juristischen Kernfächern ist bei der Vielfalt der vernetzten Anforderungen im juristischen Berufsalltag eine seriöse Berufsausübung nicht möglich. Die ersten Ergebnisse lassen einen Erfolg der Reform erhoffen. Zwar liegen noch keine signifikanten statistischen Daten vor - es haben sich in Berlin und Brandenburg erst etwa 30 Kandidaten nach neuem Recht der Prüfung gestellt -, die erzielten Ergebnisse sind indes mehr als erfreulich (eine Erfolgsquote von 90 %, 75 % befriedigend und besser; Prädikatsexamina etwa 33 %).
Der Prüfungsumfang der Staatsexamina wird regelmäßig erweitert, insbesondere in den Klausuren, so zum Beispiel im Bereich des Prozessrechts oder jüngst des „gemischten Rechts“ im Ersten Examen. Wie lassen sich diese stetig steigenden Anforderungen an die Kandidaten rechtfertigen?
Ich kann Sie beruhigen. Mit der Ausbildungsreform ist der Prüfungsstoff deutlich gestrafft worden. Die JAO 2003 enthält in § 3 nunmehr einen begrenzten Stoffkatalog, der zudem genau angibt, in welchen Rechtsgebieten nur Grundwissen verlangt wird. Die Klausuren in der Pflichtfachprüfung beschränken sich auf diesen Stoff; die gesonderte mündliche Prüfung im „gemischten Recht“ entfällt.
Nicht wenige Juristen gehen nach ihrem Studium den Weg in die Politik. Warum haben Sie sich entschieden in die Politik zu gehen? Wie hat sich das ergeben?
Ich bin 1968 in Schleswig-Holstein in die SPD eingetreten. Meine Motivation war, mich gegen das Wiedererstarken des nationalsozialistischen Gedankenguts einzusetzen. Zu der Zeit belebte sich die NPD wieder. Im übrigen waren es die Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetzgebung, die mich politisiert haben.
Sie sind verheiratet und haben drei Kinder. Gerade Frauen sehen sich vielfach vor der Entscheidung zwischen Famiele und Karriere. Wie ist es Ihnen geglückt Famiele und Karriere unter einen Hut zu bringen?
Ich hatte zum Glück ein gut funktionierendes Netzwerk. Meine Mutter, die bei uns gewohnt hat, war dabei die wesentliche Stütze. Darüber hinaus hat meine Schwiegermutter einmal in der Woche die Betreuung übernommen und auch einige Freundinnen haben mit Begeisterung die Rolle von „Ersatzomas“ übernommen. Das war schon Luxus. Weiterer Glücksumstand war, dass sich die Kindertagesstätte direkt im Nebenhaus befand. Besser kann man es nicht treffen. Ich brauchte nach jeder Geburt nur ein halbes Jahr Babypause einzulegen, weil mein Arbeitgeber, das Abgeordnetenhaus, mir zeitlich ermöglichte, mittags Stillzeit zu nehmen. Das war eine wunderbare Regelung, die mir den schnellen Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert hat.
Inwieweit hat Ihre jetzige Tätigkeit als Justizsenatorin noch unmittelbar mit Jura zu tun? Ist es noch eine juristische Tätigkeit oder eher eine rein politische?
Es ist natürlich beides. Ich stelle es mir sehr schwierig vor, dieses Amt ohne juristische Kenntnisse auszufüllen. Viele Entscheidungen kann ich – insbesondere hinsichtlich ihrer Tragweite und Auswirkungen – nur treffen, weil ich über die entsprechenden rechtlichen Grundlagenkenntnisse verfüge. Daneben ist es natürlich auch sehr wichtig, einschätzen zu können, welche politischen Wirkungen erzielt werden sollen. Rechtspolitik ist ein Teil der Gestaltung der gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Am 23. November 2006 wurden Sie vom berliner Bürgermeister zur neuen Justizsenatorin berufen. Welche besonderen Herausforderungen glauben Sie, wird Ihre neue Stelle mit sich bringen? Und welche Ziele haben Sie als Justizsenatorin, welche Projekte genießen bei Ihnen oberste Priorität?
Jedes neue Amt bringt neue Herausforderungen mit sich. Regierungsverantwortung mit zu tragen, beinhaltet eine andere Herangehensweise als die externe Finanzkontrolle, für die ich vorher verantwortlich war. Als Senatorin muss ich täglich und oft sehr schnell entscheiden. Dabei ist es wichtig, auf die qualifizierte Arbeit und Beratung der Justizverwaltung bauen zu können. Die Kenntnisse und Erfahrungen, die ich mir in zehn Jahren verantwortlicher Tätigkeit in der Finanzkontrolle erworben habe, kommen mir dabei sehr zugute. Oberstes Ziel ist es, in allen Bereichen des Justizwesens dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgaben gut, zeitnah und bürgerfreundlich bewältigt werden können. Das ist eine ständige Aufgabe und in der angespannten Haushaltslage Berlins keine einfache.
Die Priorität der Projekte ergibt sich primär aus der Koalitionsvereinbarung: Bekämpfung der Jugendkriminalität, Fortsetzung der Berliner Justizreform und Verbesserung der Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten.
Zum Abschluß möchten wir Ihnen gerne eine private Frage stellen: welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?
Eine Kurzbiografie über Marc Chagall.
Das Interview wurde in Schriftform geführt.
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