Der
Fachbereich informiert über ein Schreiben des GJPA.
Wie bereits im zweiten Examen soll nun auch im ersten mit einem Vortrag mit Vertiefungsgespräch begonnen werden. Das Schreiben findet sich
hier.
In dem Schreiben heißt es zur Begründung:
Da die Studieninhalte gemäß § 5a III 1 DRiG ausdrücklich um die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie z. B. Rhetorik, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächsführung ergänzt worden sind, ist es sinnvoll, bereits in der staatlichen Pflichtfachprüfung ein entsprechendes Element einzuführen. Die Einführung des Vortrags gewährleistet auch, dass die Studierenden den Schlüsselqualifikation die gebührende Aufmerksamkeit widmen.
Nunja,
dies sind aber nur
einige der möglichen Schlüsselqualifikation! Ob ich anstelle des Vortrags meine Kenntnisse in der Schlüsselqualifikation "Kaufmännische Buchführung" vorführen darf?
Sollte man mal nachfühlen, beim GJPA.
Wir werden zudem versuchen, die im Schreiben erwähnten Fallbeispiele bereitszustellen.
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