In der
Zeit schreibt Sabine Rückert unter dem Titel "Ab in den Knast"
Die Zahl der Verbrechen sinkt, doch das Strafrecht wird systematisch verschärft. Und immer mehr Menschen werden zu immer längeren Gefängnisstrafen verurteilt.
Der Artikel behandelt das Auseinanderscheren von sinkender Kriminalität und steigender gefühlter Kriminalität. Und damit einhergehend oder vielleicht sogar Ursache dieser Entwicklung: Die steigende mediale Präsenz solcher Taten, um nicht zu sagen, ihre Überpräsenz. Denn mit Toten macht man Quoten.
Der Sender ist der Einzige, der profitiert – auch in Carolins schrecklichem Schicksal war noch ausreichend Platz für Werbung.
Unter anderem geht es in dem Artikel am Beispiel des Todes der 16-jährigen Carolin im Juli 2005 um das Versagen des Justizvollzuges, in dem nötige, erfolgversprechende und vom Gericht geforderte Therapien nicht angeboten wurden, sondern im Nachhinein von der Politik durch Forderungen nach einer Verschärfung der Sicherungsverwahrung ersetzt werden - und deren Folgen für den Opferschutz!
So, das ganze ist wirklich lesenswert, aber warum schreibe ich hier in diesem Blog überhaupt darüber? Zum einen, weil es eben um Jura geht und ihre Schnittstelle zur Gesellschaft ...
Gezielt wird auf eine Gruppe, die unter den Straffälligen nicht einmal ein Prozent ausmacht, getroffen wird das Ganze – das hochkomplexe, auf wissenschaftlichen Grundlagen errichtete, durchdachte Regelwerk unserer Strafgesetze. Getroffen wird auch jeder einzelne Verurteilte und jeder Beschuldigte, der mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Christoph Flügge, ehemaliger Staatsanwalt, ehemaliger Richter, ehemaliger Leiter der Abteilung Justizvollzug und nun Staatssekretär bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, prophezeit: »Wir werden diese Republik bald nicht mehr wiedererkennen.«
... und weil mich auch das hier doch erschreckte ...
In den achtziger und neunziger Jahren, als die Politik sich die Gesetzgebung noch nicht von den Medien diktieren ließ, kamen im Bundestag und in den Landtagen Sachverständige aus den relevanten Fachbereichen zu Wort, bevor ein neuer Gesetzesvorschlag erarbeitet wurde. Mit Kriminologen, Therapeuten, Richtern und Psychiatern beriet man ausführlich die Konsequenzen geplanter Gesetzesnovellierungen. Inzwischen interessiert sich die Politik kaum noch für die Meinung der Wissenschaft. Heute machen Sachverständige die Erfahrung, dass die Anhörungen in den Rechtsausschüssen nur eine Alibifunktion haben:
... eigentlich aber mehr deswegen:
Der Erlanger Strafrechtsprofessor Franz Streng, der schon seit 30 Jahren das Strafbedürfnis seiner Jurastudenten erforscht, stellt unter den jungen Leuten einen »auffallenden Anstieg der Vergeltungsbereitschaft« fest: Die immer gleiche theoretische Fallkonstruktion eines Totschlags aus Eifersucht wird von Strengs Seminaristen von Jahr zu Jahr mit härteren Strafen geahndet. 1995 verhängte der Studentenjahrgang über den Maurer, der seine Lebengefährtin im Affekt tötet, noch eine durchschnittliche Freiheitsstrafe von 70 Monaten (5,8 Jahren), 2003 musste der virtuelle Straftäter für seine Verzweiflungstat bereits 38 Monate länger (9 Jahre) einsitzen. Die Frage, ob die lebenslange Freiheitsstrafe für manche Taten noch zu milde sei, bejahten 1977 nur 6,7 Prozent der Studenten. 2003 war ein Viertel der künftigen Richter und Staatsanwälte der Meinung, lebenslänglich sei nicht lang genug. Ein beträchtlicher Teil dieser Gruppe sprach sich offen für die Todesstrafe aus.
Das macht mich wirklich sprachlos - vor einigen Semestern hatte ich beinahe auch so einen Umfrage-Zettel in der Hand gehabt, leider waren die Zettel schon alle verteilt, als ich in den Hörsaal kam. Es würde mich nun aber doch sehr interessieren, was damals "bei uns" so rausgekommen ist.
[via
LawBlog, via
Handakte]
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